
Netz
Porträt
Das Unternehmen trägt zur Stärkung der Schnittestellen mit der vorgelagerten Swissgrid, den nachgelagerten Verteilnetzbetreibern, den Produzenten, die direkt ins 65 kV-Netz einspeisen, sowie den angeschlossenen Industriestandorten bei. Valgrid, Eigentümerin dieses Netzes, hat kein eigenes Personal. Für ihre Aktivitäten mandatiert sie die Partnerin FMV, die die technische und amdministrative Führung sicherstellt.
Bis Ende 2021 lag der Betrieb des 65 kV-Stromnetzes im Wallis in der Verantwortung von drei Akteuren, Valgrid im Oberwallis (gegründet 2005), B-Valgrid im Unterwallis (gegründet 2007) und OIKEN im Mittelwallis. Die „neue“ Valgrid AG entstand durch die Absorbtionsfusion der B-Valgrid SA sowie der Übertragung der Vermögenswerte von OIKEN per 1. Januar 2022.
Netzanschluss
Gesetzliche Grundlagen
Wie andere Stromübertragungs- und -verteilnetzgesellschaften unterliegt auch Valgrid der entsprechenden Bundesgesetzgebung (hauptsächlich dem Stromversorgungsgesetz (StromVG), der Stromversorgungsverordnung (StromVV) und dem kantonalen Stromversorgungsgesetz (kStromVG). Die Aktivitäten im Elektrizitätsbereich werden von der eidg. Elektrizitätskommission (ElCom) kontrolliert und überwacht. Diese handelt als unabhängige Regulierungsbehörde.